Title | Der zweite Kongress der kommunistischen Internationale |
Contributor (LCNAF) |
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Publisher | Arbeiter-Buchhandlung |
Place of Creation (TGN) |
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Date | 1920 |
Subject.Topical (LCSH) |
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Genre (AAT) |
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Language | German |
Type (DCMI) |
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Original Item Extent | 203 pages; 20 cm |
Original Item Location | HX13.A5 1920e |
Original Item URL | http://library.uh.edu/record=b8320080~S5 |
Original Collection | Socialist and Communist Pamphlets |
Digital Collection | Socialist and Communist Pamphlets |
Digital Collection URL | http://digital.lib.uh.edu/collection/scpamp |
Repository | Special Collections, University of Houston Libraries |
Repository URL | http://libraries.uh.edu/branches/special-collections |
Use and Reproduction | Public Domain: This item is in the public domain and may be used freely. |
File Name | index.cpd |
Title | Image 135 |
Format (IMT) |
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File Name | uhlib_10739371_134.jpg |
Transcript | 133 • ^ Parlamentsfraktion verantwortlich sein. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei muB das unbestreitbare Recht haben, gegen einen beliebigen Kandidaten einer beliebigen Organisation Einspruch zu erheben, wenn keine Gewahr da ist, daB dieser Kandidat, wenn er ins Parlament gelangt, eine wirklich kommunistische Politik verfolgen wird. Die Kommunistische Partei muB mit der alten sozialdemokratischen IGewohnheit brechen, ausschlieBlich sogenannte „erfahrene" Parla- mentarier, vorwiegend Anwalte und dergleichen, als Deputierte auf- zustellen. In der Regel ist es notwendig, Arbeiter als Kandidaten auf- zustellen, ohne sich daran zu stofien, dafi diese meist einfache Partei- mitglieder ohne grofie parlamentarische Erfahrung sind; diejenigen Strebeelemente, die sich an die kommunistischen Parteien heranmachen, um ins Parlament zu gelangen, mufi die Kommunistische Partei rfick- sichtslos brandmarken. Die Zentralkomitees der kommunistischen Parteien miissen nur die Kandidaturen derjenigen Leute bestatigen, die durch langjiihrige Arbeit ihre unbedingte Ergebenheit gegenfiber der Arbeiterklasse gezeigt haben. 2. Wenn die Wahlen vollendet'sind, mufi die Organisierung der Parlamentsfraktion sich vollstandig in den Handen des Zentralkomitees der kommunistischen Parteien befinden, ganz abgesehen davon, ob die Gesamtpartei in dem betreffenden Zeitpunkt legal oder illegal ist. Der Vorsitzende und der Vorstand der kommunistischen Parlamensfraktion mussen von dem Zentralkomitee der Partei bestiitigt werden. Das Zentralkomitee mufi in der Parlamentsfraktion einen standigen Vertreter mit Einspruchsrecht haben und in alien politischen wichtigen Fragen mufi sich die Parlamentsfraktion vorher Verhaltungsmafiregeln vom Zentralkomitee der Parteien erbitten. Das Zentralkomitee hat das Recht und die Pflicht, bei einer bevorstehenden grofien Aktion der Kommunisten im Parlament den Redner der Fraktion aufzustellen, heziehungsweise zu beanstanden, bei ihm die vorherige Vorlegung der Leitsatze seiner Rede, heziehungsweise der Rede selbst, zwecks Ge- nehmigung durch das Zentralkomitee u. s. w. zu fordern. Jedem Kandidaten, der auf der Wahlvorschlagsliste der Kommunisten steht, mufi ganz offiziell die schriftliche Verpflichtung abgenommen werden, dafi auf die erste Aufforderung des Zentralkomitee der Partei hin das Mandat niederzulegen ist, um in einer gegebenen Situation die Aktion des Austritts aus dem Parlament geschlossen durchzufiihren. 3. In denjenigen Landern, in denen es reformistischen, halb- reformistischen und einfachen Streberelementen gelungen ist, in die kommunistische Fraktion einzudringen (das ist bereits in einigen Landern geschehen), sind die Zentralkomitees der kommunistischen Parteien verpflichtet, eine griindliche Siiuberung des persdnlichen Be- standes der Fraktion vorzunehmen, von dem Prinzip ausgehend, dafi es ffir die Sache der Arbeiterklasse viel nfitzlicher ist, eine kleine, |