Title | Der zweite Kongress der kommunistischen Internationale |
Contributor (LCNAF) |
|
Publisher | Arbeiter-Buchhandlung |
Place of Creation (TGN) |
|
Date | 1920 |
Subject.Topical (LCSH) |
|
Genre (AAT) |
|
Language | German |
Type (DCMI) |
|
Original Item Extent | 203 pages; 20 cm |
Original Item Location | HX13.A5 1920e |
Original Item URL | http://library.uh.edu/record=b8320080~S5 |
Original Collection | Socialist and Communist Pamphlets |
Digital Collection | Socialist and Communist Pamphlets |
Digital Collection URL | http://digital.lib.uh.edu/collection/scpamp |
Repository | Special Collections, University of Houston Libraries |
Repository URL | http://libraries.uh.edu/branches/special-collections |
Use and Reproduction | Public Domain: This item is in the public domain and may be used freely. |
File Name | index.cpd |
Title | Image 111 |
Format (IMT) |
|
File Name | uhlib_10739371_110.jpg |
Transcript | lellei 1 fui eine ische tmu- i in nen. mufi , in ani- lale zur nen mg »Iik U8, :h: en nd le 109 )der auf das Verlangen der Halfte der Parteien die zur Zeit des etzten Weltkongresses der Kommunistischen Internationale angehdrt laben, einberufen werden. § 8. Die Hauptarbeit des Exekutivkomitees lastet auf der Partei les Landes, wo auf BeschluB des Weltkongresses das Exekutivkomitee ieincn Sitz hat. Die Partei des betreffenden Landes entsendet fiinf hrer Vertreter in das Exekutivkomitee mit beschlieBender Stimme. iufierdem entsenden die zehn bedeutendsten Kommunistischen Parteien, leren Liste von dem ordentlichen Weltkongrefi bestatigt wird, je einen Vertreter mit beschliefiender Stimme in das Exekutivkomitee. Den taderen, in die Kommunistische Internationale aufgenommenen Organisationen und Parteien steht das Recht zu, je einen Vertreter mit 'eratender Stimme in das Exekutivkomitee zu delegieren. 1 9. Das Exekutivkomitee leitet die gesamte Arbeit der Kommunistischen Internationale von einer Tagung bis zur anderen, gibt in mindestens vier Sprachen das Zentralorgan der Kommunistischen Internationale (die Zeitschrift „ Kommunistische Internationale") heraus, Wtt mit den erforderlichen Aufrufen im Namen der Kommunistischen Internationale hervor und gibt fiir alle der Kommunistischen Internationale angehorenden Organisationen und Parteien bindende Richt- nnien. Das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale hat das Recht, von den ihr angehorenden Parteien den Ausschlufi von Gruppen und Personen zu verlangen, die die internationale Disziplin verletzen und ebenso diejenigen Parteien aus der Kommunistischen Internationale auszuschliefien, welche gegen die Beschliisse des Weltkongresses verstofien. Diese Parteien haben das Recht, Berufung »eim Weltkongrefi einzulegen. Im Bedarfsfalle organisiert das Exekutivkomitee in den verschiedenen Landern seine technischen und anderenHilfsbureaus, die vdllig dem Exekutivkomitee unter- geordnet sind. Die Vertreter des Exekutivkomitees erledigen ihre politischen Aufgaben im engsten Kontakt mit der Parteizentrale des betreffenden Landes. § 10. Das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale flat das Recht, Vertreter von solchen Organisationen und Parteien jnit beratender Stimme in seiner Mitte aufzunehmen, die zwar der kommunistischen Internationale nicht angehoren, aber mit ihr sympa- "lisieren und ihr nahe stehen. § 11. Die Organe aller Parteien und aller Organisationen, die uer Kommunistischen Internationale angehoren und die zu den fiir die Kommunistische Internationale Sympathisierenden zahlen, sind ver- Pnichtet, alle offizielllen Beschliisse der Kommunistischen Internationale und seines Exekutivkomitees zum Abdrack zu bringen. § 12. Die allgemeine Lage in ganz Europa und Amerika zwingt "ne Kommunisten der ganzen Welt zur Schaffung illegaler kommu- |